Frequently Asked Questions (FAQ)
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Therapie, zum Ablauf und zu den organisatorischen Rahmenbedingungen.
Was bedeutet tiefenpsychologische Therapie?
Psychotherapie ist eine heilkundliche Behandlung komplexer psychischer Erkrankungen im Sinne der Psychotherapierichtlinien. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein solches Richtlinienverfahren, das heißt, die Wirksamkeit ist in Studien belegt. Daher sind die Kosten über die Krankenkassen erstattungsfähig.
Krankheitssymptome wie beispielsweise Ängste, Grübeln, Zwänge, werden als Folgen von Konflikten oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen betrachtet. Diese Konflikte und Erfahrungen sind meistens nicht als Auslöser bewusst, können jedoch das Leben bestimmen und sogar psychische Erkrankungen zur Folge haben.
Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Das setzt die Bereitschaft voraus, sich besser kennenzulernen und auch kritisch zu reflektieren. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben, zu überdenken und infolgedessen Veränderungen zuzulassen, auszuprobieren.
Ablauf der Behandlung in meiner Praxis
Die Behandlung erfolgt in Einzelsitzungen (in der Regel mit einer Dauer von 50 Minuten), die meist wöchentlich oder 14-tägig in meiner Praxis stattfinden. Dazu gehört initial in der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine Klärung Ihres Anliegens, Ihrer Ziele und ob ich als tiefenpsychologische Therapeutin und als Mensch für Sie das passende Gegenüber bin. Als Therapeutin sehe ich es meine Aufgabe, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Es bedarf also Ihrer aktiven und kontinuierlichen Mitarbeit.
Voraussetzung für eine Therapie für Personen ab 18 Jahren als Kassenleistung ist, dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung überhaupt gegeben ist, also eine Diagnose nach ICD-10 gestellt werden kann.
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Behandlerin. Daher ist es unabdingbar zu prüfen, ob die Chemie stimmt – übrigens auf beiden Seiten! Hierfür sind die Probatorischen Sitzungen gedacht, die üblicherweise einer Therapie vorangestellt werden. Sie dürfen daher bei mehreren Behandelnden „schnuppern“ ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnten.
Sollten alle Voraussetzungen passen, wird die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt. Der nötige Umfang ist individuell zu klären und kann in der Regel von 12 bis 60 Stunden betragen. Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungseinheiten zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden.
Was bringe ich zu meinem ersten Termin mit?
Bitte bringen Sie Ihre Krankenkarte mit. Eine Überweisung ist nur noch nötig, wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse einen „Hausarztvertrag“ abgeschlossen haben. Sollten Sie wegen Ihrer Beschwerden schon an anderer Stelle (Klinik, Psychotherapeut, Arzt) in Behandlung (gewesen) sein, bringen Sie bitte die entsprechenden Berichte/ Arztbriefe zum Erstkontakt mit. Sofern Sie innerhalb eines 2-Jahres-Zeitraums keine vorherige Psychotherapie absolviert haben, ist ein Antrag auf Psychotherapie nach Indikationsprüfung problemlos möglich.
Für Privatpatient*innen gilt: Es empfiehlt sich, vor dem Erstgespräch einige Informationen bezüglich des Leistungsumfangs für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Manche Krankenkassen setzen bestimmte Kontingente vor oder äußern Auflagen zu den Qualifikationen des Behandlers. Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, sodass eventuell Zuzahlungen notwendig sind. Mein Honorar richtet sich nach den in der GÖÄ (Gebührenordnung für Ärzte) festgelegten Sätzen.
Grenzen der Psychotherapie in meiner Praxis
Für mich gehört zu Professionalität und einem vertrauensvollen therapeutischen Arbeitsbündnis auch klar zu benennen, was ich nicht kann.
Manchmal sind alternative Angebote zu einer Psychotherapie im ambulanten Rahmen für Sie sinnvoller. Für gesunde Menschen mit einem konkreten Klärungsbedarf über wenige Sitzungen, zum Beispiel im Bereich Persönlichkeitsentwicklung oder im Arbeitskontext, ist im Gegensatz zur Psychotherapie ein Coaching angezeigt.
Beratung zielt ebenfalls auf die Klärung spezifischer Fragestellungen ab (Erziehung, Beziehung, Ernährung …). Beratung ist häufig kostenlos und wird durch qualifizierte Fachleute bei kirchlichen oder städtischen Trägern angeboten.
Paartherapie ist ebenfalls keine Kassenleistung und wird von mir nicht angeboten.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden von extra ausgebildeten Fachleuten behandelt.
Sollte bei Ihnen eine akute psychotische Symptomatik oder eine unbehandelte Suchtproblematik vorliegen, sind in diesen Fällen andere Anlaufstellen zu empfehlen.
Vor dem Start einer längeren psychotherapeutischen Behandlung ist ein ärztlicher Check zum Ausschluss körperlicher Ursachen „Konsiliarbericht“ erforderlich. Hierzu müssten Sie Ihre Hausärztliche Praxis kontaktieren. Ich führe im Rahmen meiner psychotherapeutischen Praxis keine körperlichen Untersuchungen oder somatische Behandlungen durch und verschreibe keine Medikamente.
Für eine vertrauensvolle und verlässliche therapeutische Beziehung ist mir Klarheit sehr wichtig. Ich möchte zu 100 % hinter dem stehen, was ich als Therapeutin mit meinen Ressourcen an Wissen, Wohlwollen und Zeit anbieten kann. Zwischen den Sitzungen ist es mir daher nicht möglich, mit Ihnen in Kontakt zu stehen.
Anfragen via Mail oder Telefon beantworte ich während meiner telefonischen Sprechzeiten, weshalb es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
In einem Notfall (wie zum Beispiel bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung) sollten Sie sofort handeln.
Sie können sich mit folgenden Diensten und Einrichtungen in Verbindung setzen:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
www.116117.de
Tel.: 116117
Krisendienst Mittelfranken für Menschen in seelischen Notlagen
www.krisendienst-mittelfranken.de
Tel.: 0911 424855-0
Rettungsdienst
Tel.: 112
Polizei
Tel.: 110
Telefonseelsorge
www.telefonseelsorge.de
Tel.: 0800 111 0 111
Tel.: 0800 111 0 222
Tel.: 116 123
Nummer gegen Kummer (für Kinder und Jugendliche)
Tel.: 116 111
Tipps für die Wartezeit auf einen Therapieplatz
Die Terminservicestelle (TSS) der kassenärztlichen Vereinigung: vermittelt keine Therapieplätze, sondern zunächst nur ein Erstgespräch mit einer / einem Psychotherapeut*in. In diesem wird abgeklärt, ob eine Therapie nötig ist und wie dringend der Bedarf ist. https://patienten.kvno.de/service/tss
Auf der Seite der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns kann gesucht werden, welche Therapeut*innen in der Umgebung eine Zulassung zur Kassenabrechnung haben.
https://patienten.kvno.de/praxissuche
Die Krankenkassen können Ihnen Listen mit den Psychotherapeut*innen in der Umgebung geben. Manche Krankenkassen bieten zur Überbrückung der Wartezeit Videokurse oder wöchentliche Telefonate mit einem / einer Therapeut*in an. Diese können zur ersten Entlastung nützlich sein.
In Psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten werden angehende psychologische Psychotherapeut*innen ausgebildet. Die Therapiestunden werden regelmäßig von erfahrenen Kolleg*innen supervidiert, um eine gute Qualität der Psychotherapie zu gewährleisten.
Selbsthilfegruppen sind eine gute erste Anlaufstelle, um sich während des Wartens auf die Therapie nicht so alleingelassen zu fühlen und um Impulse von Gleichgesinnten zu erhalten. Selbsthilfeangebote in Deutschland sind hier verzeichnet: https://www.nakos.de/informationen/fachwissen/deutschland
Psychologische Beratung und Hilfe bei Erziehungs- und Paarproblemen bieten kostenlos darauf spezialisierte städtische und kirchliche Beratungsstellen.
Für Kinder und Jugendliche gibt es die gebührenfreie und auf Wunsch anonyme „Nummer gegen Kummer“, Tel.: 116 111
Vorsorgliche, stabilisierende Angebote zu den verschiedensten Themen finden Sie im Internet (Entspannung, Burnoutprophylaxe). Bestimmte Kurse und Angebote werden von den Krankenkassen bezuschusst, wenn sie nachweislich zur Abwendung einer negativen Entwicklung beitragen. Schauen Sie hierfür unter „Prävention“ auf der Seite Ihrer Krankenkasse.
Wenn es sehr dringend ist, und Sie in einer akuten Krise Hilfe brauchen, wende Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117), die nächstgelegene psychiatrische Klinik, oder, falls Gefahr für Ihre Gesundheit besteht, wählen Sie 112.
Für alle Wartenden noch ein Tipp: Bleiben Sie freundlich-beharrlich und rufen Sie ruhig öfter in Ihrer Wunschpraxis an. So zeigen Sie, dass Sie wirklich motiviert sind und bleiben positiv im Gedächtnis. Ungeduldiges oder genervtes Verhalten hilft dahingegen – bei allem Verständnis für den Wartefrust – eher nicht. Auch Anklingeln in der Praxis ist nicht günstig, da die meisten Therapeut*innen dadurch in laufenden Sitzungen gestört werden (die wenigsten haben eine Sprechstundenhilfe). Bleiben Sie am Ball, auch wenn es schwer ist. Wir Psychotherapeut*innen tun, was wir können. Wir lehnen niemanden aus Gleichgültigkeit ab. Aber es gibt einfach viel zu wenige von uns. Das führt zu der tragischen Situation, dass Sie, auch wenn Sie sich gerade kraftlos und resigniert fühlen, dennoch viele Ablehnungen aus Praxen erhalten werden, und immer und immer wieder telefonieren oder E- Mails schreiben müssen. Vielleicht können Sie eine vertraute Person um Unterstützung bitten. Bitte geben Sie nicht auf!
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach Art und Schwere der Beeinträchtigung sowie Ihren therapeutischen Zielen. Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 24 Sitzungen zuzüglich der probatorischen Sitzungen, eine Langzeittherapie umfasst 60 Sitzungen. Wir besprechen die schätzungsweise Therapielänge im Zuge der Therapieplanung.
Termine, Anfragen und Ausfallhonorare
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch. Alle Infos finden Sie auf der Kontakt-Seite.
Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie wenigstens 48 Stunden vor Terminen abzusagen. Andernfalls erlaube ich mir ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 Euro zu erheben.
Wo finde ich die Praxis?
Meine Praxis befindet sich in den Räumen des Familienzentrums Herzogenaurach in der ersten Etage mit gemeinsamen Wartebereich. Bitte nehmen Sie dort Platz, wenn Sie einen Termin bei mir haben, ich hole Sie direkt ab. Sehr gut erreichen Sie die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln (VGN): Der Zentrale Busbahnhof ist direkt vor der Türe. Falls Sie mit dem Auto kommen, können Sie auf dem benachbarten Großparkplatz einen kostenpflichtigen Stellplatz finden. Die Praxis befindet sich im ersten Stock und ist auch per Fahrstuhl zu erreichen.
Erfährt jemand von meiner Psychotherapie?
In meiner Praxis werden Sie keine anderen Mitarbeitenden finden, das ermöglicht Kontinuität und einen sicheren Rahmen – erfordert aber auch Offenheit und Klarheit. Hohe Zuverlässigkeit, regelmäßige und fest vereinbarte Termine und klare Regeln ermöglichen es uns beiden, diese vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu gestalten.
Außer Ihrer Krankenkasse erfährt von meiner Seite aus niemand von Ihrer Psychotherapie. Ich unterliege der Schweigepflicht. Bitte überlegen Sie für sich, inwieweit Sie möchten, dass ich Daten in Ihre ePA (elektronische Patientenakte) einpflege. Sie können dem widersprechen. Bitte beachten Sie, dass ich einen Wartebereich mit dem Familienzentrum teile.
Es besteht zudem eine gesetzliche Berichtspflicht an den Hausarzt: Mindestens einmal jährlich, immer jedoch zu Therapiebeginn und -ende muss die Therapeut/in über die Psychotherapie schriftlich Bericht erstatten. Wenn kein Hausarzt angegeben werden kann oder wenn der Patient dies nicht wünscht, entfällt der Bericht.
Woher weiss ich, ob die Therapeutin die richtige Behandlerin für mich ist?
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Behandlerin. Daher ist es unabdingbar zu prüfen, ob die Chemie stimmt – übrigens auf beiden Seiten! Hierfür sind die Probatorischen Sitzungen gedacht, die üblicherweise einer Therapie vorangestellt werden.